für Wohnungsübergaben und begleitende Leistungen von Wohnstand – Wohnungsübergabe, Inhaber Dimitri Maier, Klaus-Honauerstr. 12, 83512 Wasserburg am Inn (nachfolgend „Wohnstand“)
§ 1 Geltungsbereich
(1)Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Wohnstand und seinen Auftraggebern über die Durchführung und Dokumentation von Wohnungsübergaben, Nachbegehungen, Schlüsselübergaben sowie begleitende Leistungen. Auftraggeber können Eigentümer und Vermieter, von ihnen beauftragte Hausverwaltungen oder Immobilienmakler sowie Mieter sein.
(2)Verbraucher im Sinne dieser Bedingungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
(3)Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn Wohnstand ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
(4)Für Partner (Hausverwaltungen und Immobilienmakler) sowie für Vermieter mit Rahmenvereinbarung gelten ergänzend die jeweils gesondert vereinbarten Konditionen. Bei Widersprüchen gehen die gesonderten Vereinbarungen diesen Bedingungen vor.
§ 2 Leistungen von Wohnstand
(1)Wohnstand führt Ein- und Auszugsübergaben von Wohnungen und Häusern (Reihenhaus, Doppelhaushälfte, Einfamilienhaus) durch und dokumentiert den vorgefundenen Zustand in einem Übergabeprotokoll. Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Auftragsbestätigung und der zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Preisliste. Für Häuser gelten die Regelungen zu Wohnungen entsprechend; Keller, Dachboden, Garage und Garten werden mit begangen, soweit sie im Auftrag angegeben sind. Er umfasst insbesondere:
- die Abstimmung des Termins mit dem Mieter,
- die gemeinsame Begehung der Wohnung Raum für Raum,
- die Dokumentation erkennbarer Befunde mit Foto, Ort und Maß,
- die Funktionsprüfung von Heizkörpern, Wasserentnahmestellen, Fenstern und Türen durch Bedienung,
- die Erfassung der Zählerstände mit Foto und Zählernummer,
- die Erfassung und Übergabe beziehungsweise Entgegennahme der Schlüssel,
- die Einholung der Unterschriften der Anwesenden und die Übermittlung des Protokolls an die Beteiligten.
(2)Umfang der Begehung. Die Begehung erfolgt als Sichtprüfung nach bestem Wissen und Gewissen. Erfasst werden alle Befunde, die bei der Begehung mit üblicher Sorgfalt erkennbar sind. Verdeckte Mängel, insbesondere hinter Möbeln, unter Bodenbelägen, in Wänden oder Leitungen, sowie Mängel, die erst durch das Öffnen von Bauteilen, durch Messungen oder durch ein Sachverständigengutachten feststellbar sind, sind nicht Gegenstand der Leistung. Eine Gewähr für die Vollständigkeit aller tatsächlich vorhandenen Mängel wird nicht übernommen.
(3)Neutralität. Das Protokoll beschreibt ausschließlich den vorgefundenen Zustand. Es enthält keine Bewertung, wer einen Befund verursacht hat, ob es sich um übliche Abnutzung handelt oder wer die Kosten trägt. Hierüber entscheiden die Vertragsparteien des Mietverhältnisses, im Streitfall ein Gericht.
(4)Ausgeschlossene Leistungen. Wohnstand erbringt keine Rechtsberatung oder Rechtsdienstleistungen, keine Sachverständigengutachten, keine Vermittlung von Mietern und keine Verhandlungen über Kosten, Kaution oder Mietminderung. Die Meldung von Zählerständen an Versorgungsunternehmen obliegt den Parteien des Mietverhältnisses.
(5)Zusatzleistungen von Wohnstand. Endreinigung, Kleinreparaturen und Fotopakete sowie die in den Paketen enthaltenen Leistungen erbringt Wohnstand auf gesonderte Beauftragung im eigenen Namen. Wohnstand setzt hierfür eigene Mitarbeiter oder sorgfältig ausgewählte Subunternehmer ein. Vertragspartner des Auftraggebers ist in beiden Fällen ausschließlich Wohnstand; Wohnstand haftet für die Leistungen seiner Subunternehmer wie für eigene Leistungen.
(6)Vermittelte Leistungen. Malerarbeiten, Entrümpelungen und andere Arbeiten größeren Umfangs erbringt Wohnstand nicht selbst. Auf Wunsch vermittelt Wohnstand hierfür geeignete Fachbetriebe. Der Vertrag über diese Leistungen kommt unmittelbar zwischen dem Auftraggeber und dem Fachbetrieb zustande. Wohnstand wird insoweit nicht Vertragspartner und haftet nicht für die Leistungen des vermittelten Betriebs.
(7)Wohnstand ist berechtigt, zur Leistungserbringung eigene, entsprechend unterwiesene Mitarbeiter einzusetzen.
(8)Beim Bezugsfertig-Paket stellt Wohnstand die Wohnung innerhalb von fünf Werktagen nach der Auszugsübergabe im vereinbarten Leistungsumfang bezugsfertig her, insbesondere durch Endreinigung, Kleinreparaturen und Nachbegehung. Die Frist verlängert sich angemessen, soweit sich die Fertigstellung aus Gründen verzögert, die Wohnstand nicht zu vertreten hat, insbesondere bei fehlendem Zugang zur Wohnung, bei einem erst nach der Auszugsübergabe erkennbaren oder nachträglich beauftragten Mehrumfang, bei Lieferzeiten für Material oder bei höherer Gewalt. Wohnstand informiert den Auftraggeber unverzüglich über absehbare Verzögerungen. Der Termin der Einzugsübergabe richtet sich nach der Verfügbarkeit des neuen Mieters und ist nicht Teil der Frist.
§ 3 Vertragsschluss
(1)Die Darstellung der Leistungen auf der Website und in der Preisliste stellt kein bindendes Angebot dar. Anfragen über das Anfrageformular der Website, per E-Mail, Telefon oder WhatsApp sind unverbindlich und führen noch nicht zu einem Vertrag.
(2)Der Auftrag wird mit dem Auftragsformular von Wohnstand erteilt, das der Auftraggeber ausgefüllt und unterschrieben per E-Mail übersendet oder im persönlichen Termin übergibt. Ein Vertrag kommt ausschließlich zustande, wenn Wohnstand den Auftrag per E-Mail bestätigt oder im persönlichen Termin schriftlich annimmt. Ein Vertragsschluss über die Website findet nicht statt.
(3)Bei Partnern und Vermietern mit Rahmenvereinbarung genügt der Abruf einer Übergabe nach Maßgabe der jeweiligen Vereinbarung.
§ 4 Vollmacht und Rolle von Wohnstand
(1)Wird Wohnstand vom Eigentümer oder Vermieter beauftragt und nimmt dieser nicht selbst teil, handelt Wohnstand als dessen Vertreter. Hierfür ist vor dem Termin eine schriftliche Vollmacht vorzulegen. Die Vollmacht umfasst die Begehung, die Erstellung und Unterzeichnung des Protokolls, die Fotodokumentation, das Ablesen der Zähler sowie die Entgegennahme und Übergabe der Schlüssel. Sie umfasst nicht Erklärungen über Kostentragung, Kaution, Mietminderung, Vergleiche oder einen Verzicht auf Ansprüche sowie nicht den Abschluss, die Änderung oder die Kündigung von Mietverträgen.
(2)Wird Wohnstand von einem Mieter beauftragt oder ist der Vermieter selbst oder durch einen Dritten vertreten anwesend, handelt Wohnstand als neutraler Protokollführer und vertritt keine Partei. Eine Vollmacht ist in diesem Fall nicht erforderlich.
(3)Für denselben Übergabetermin übernimmt Wohnstand nur einen Auftrag. Besteht bereits ein Auftrag der Vermieterseite, wird ein Auftrag des Mieters für denselben Termin nicht angenommen und umgekehrt.
(4)Beauftragt ein Mieter Wohnstand, besteht kein Anspruch darauf, dass der Vermieter das Protokoll unterzeichnet. Verweigert er die Unterschrift, wird dies im Protokoll vermerkt; die Fotodokumentation bleibt davon unberührt.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1)Der Auftraggeber stellt Wohnstand rechtzeitig vor dem Termin alle erforderlichen Angaben zur Verfügung, insbesondere Anschrift und Lage der Wohnung, Name und Kontaktdaten des Mieters, Anzahl der Schlüssel sowie besondere Hinweise. Er stellt sicher, dass Wohnstand zum vereinbarten Termin Zugang zur Wohnung erhält.
(2)Der Auftraggeber sichert zu, dass er berechtigt ist, Wohnstand die Kontaktdaten des Mieters zum Zweck der Terminabstimmung zu übermitteln, und dass der Mieter über die Durchführung der Übergabe durch Wohnstand informiert ist. Auf welchem Weg Wohnstand den Mieter kontaktieren darf, insbesondere per WhatsApp, legt der Auftraggeber im Auftragsformular fest.
(3)Für die Funktionsprüfung sollen Strom, Wasser und Heizung zum Termin in Betrieb sein. Ist dies nicht der Fall, wird die betreffende Prüfung als „nicht prüfbar“ dokumentiert.
§ 6 Termine, Verschiebung und Ausfall
(1)Termine werden zwischen Wohnstand und dem Mieter beziehungsweise dem Auftraggeber abgestimmt. Wohnstand bestätigt den Termin in Textform.
(2)Der Auftraggeber kann einen Termin bis 24 Stunden vor Beginn kostenfrei absagen oder verschieben.
(3)Kann ein Termin aus Gründen nicht stattfinden, die in der Sphäre des Auftraggebers oder des Mieters liegen, insbesondere wenn der Mieter nicht erscheint, der Zugang zur Wohnung nicht möglich ist oder der Termin später als 24 Stunden vorher abgesagt wird, berechnet Wohnstand eine Ausfallpauschale gemäß der gültigen Preisliste. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass Wohnstand kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Erscheint niemand, wartet Wohnstand 15 Minuten ab dem vereinbarten Zeitpunkt.
(4)Kann Wohnstand einen bestätigten Termin aus wichtigem Grund, insbesondere wegen Krankheit, nicht wahrnehmen, wird der Auftraggeber unverzüglich informiert und ein Ersatztermin oder ein anderer Protokollant angeboten. Weitergehende Ansprüche bestehen nur nach Maßgabe von § 10.
§ 7 Preise und Zahlung
(1)Es gelten die Preise der zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Preisliste. Alle Preise sind Endpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2)In den Übergabepreisen ist ein Gesamtaufwand von bis zu drei Stunden je Übergabe enthalten. Zeichnet sich ab, dass dieser Rahmen überschritten wird, informiert Wohnstand spätestens nach zweieinhalb Stunden die anwesenden Beteiligten und den Auftraggeber über den voraussichtlichen Mehraufwand und dessen Grund. Der Hinweis wird mit Uhrzeit im Protokoll vermerkt. Der darüber hinausgehende Aufwand wird nach der Preisliste je angefangener Viertelstunde berechnet.
(3)Die Anfahrt ist bis zu einer Entfernung von 50 km Luftlinie zwischen dem Sitz von Wohnstand und der Anschrift des Objekts im Preis enthalten. Bei größerer Entfernung wird ein pauschaler Anfahrtszuschlag nach Entfernungszonen berechnet: 51 bis 100 km 49 €, 101 bis 150 km 129 €, 151 bis 250 km 269 €. Bei Entfernungen über 250 km wird der Anfahrtszuschlag im Einzelfall vereinbart. Die Beträge enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer.
(4)Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Bei Partnern und Vermietern mit Rahmenvereinbarung erfolgt die Abrechnung nach der jeweiligen Vereinbarung.
(5)Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Regelungen.
§ 8 Protokoll, Unterschriften und Übermittlung
(1)Das Protokoll wird vor Ort elektronisch erstellt und von den Anwesenden unterzeichnet. Niemand ist zur Unterschrift verpflichtet; eine Verweigerung wird im Protokoll vermerkt.
(2)Das Protokoll wird unmittelbar nach dem Termin dem Auftraggeber sowie den anwesenden Parteien des Mietverhältnisses elektronisch übermittelt. An Dritte, insbesondere Hausverwaltungen, wird es nur mit Zustimmung des Auftraggebers weitergegeben.
(3)Offensichtliche Schreib- oder Übertragungsfehler im Protokoll sind Wohnstand innerhalb von 14 Tagen nach Zugang in Textform mitzuteilen. Wohnstand berichtigt diese, soweit sie anhand der Fotodokumentation nachvollziehbar sind. Inhaltliche Ergänzungen, die bei der Begehung nicht festgestellt wurden, können nicht nachträglich aufgenommen werden.
(4)Protokollfotos. Der Auftraggeber erhält an dem Protokoll und den dazugehörigen Fotos ein zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für alle Zwecke im Zusammenhang mit der Wohnung, insbesondere für das Mietverhältnis und etwaige Auseinandersetzungen daraus.
(5)Fotopaket. Mit vollständiger Zahlung erwirbt der Auftraggeber an den Fotos des Fotopakets das ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht einschließlich des Rechts zur Bearbeitung und zur Veröffentlichung, insbesondere in Inseraten.
(6)Eigene Nutzung durch Wohnstand. Wohnstand verwendet Fotos und Protokolle für eigene Zwecke, etwa als Muster oder zur Darstellung auf der Website, ausschließlich mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers und ohne Angaben, die Rückschlüsse auf die Wohnung oder Personen zulassen. Die Aufbewahrung zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten und zur Dokumentation bleibt unberührt.
§ 9 Schlüssel
(1)Schlüssel, die Wohnstand im Rahmen eines Auftrags übernimmt, werden sorgfältig verwahrt und nur an die vom Auftraggeber benannten Personen übergeben. Die Übergabe wird im Protokoll dokumentiert.
(2)Wohnstand verwahrt Schlüssel längstens sieben Tage nach dem Termin, sofern nichts anderes vereinbart ist. Danach werden nicht abgeholte Schlüssel dem Auftraggeber auf seine Kosten per Einschreiben zugesandt.
§ 10 Haftung
(1)Wohnstand haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
(2)Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht), ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(3)Für Mängel, die nach § 2 Abs. 2 nicht Gegenstand der Begehung sind, insbesondere verdeckte Mängel, besteht keine Haftung.
(4)Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Wohnstand.
(5)Ansprüche des Auftraggebers wegen mangelhafter Leistung verjähren in einem Jahr. Gegenüber Unternehmern beginnt die Frist mit der Übermittlung des Protokolls, gegenüber Verbrauchern mit dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Ansprüche nach Absatz 1.
§ 11 Widerrufsrecht für Verbraucher
(1)Verbrauchern steht bei Verträgen, die ausschließlich über Fernkommunikationsmittel oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Einzelheiten ergeben sich aus der nachstehenden Widerrufsbelehrung.
(2)Soll Wohnstand mit der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, muss der Verbraucher dies ausdrücklich verlangen. Wohnstand holt dieses Verlangen in Textform ein. Das Widerrufsrecht erlischt, wenn Wohnstand die Leistung vollständig erbracht hat und der Verbraucher vorher ausdrücklich zugestimmt und seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert.
§ 12 Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die Datenschutzerklärung von Wohnstand unter www.wohnstand.de/datenschutz.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1)Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen werden.
(2)Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz von Wohnstand.
(3)Wohnstand ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
(4)Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Widerrufsbelehrung
für Verbraucher
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Wohnstand – Wohnungsübergabe, Inhaber Dimitri Maier, Klaus-Honauerstr. 12, 83512 Wasserburg am Inn, Telefon 089 26207083, E-Mail info@wohnstand.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An Wohnstand – Wohnungsübergabe, Inhaber Dimitri Maier, Klaus-Honauerstr. 12, 83512 Wasserburg am Inn, E-Mail: info@wohnstand.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*): ____________________
Bestellt am (*) / erhalten am (*): ____________________
Name des/der Verbraucher(s): ____________________
Anschrift des/der Verbraucher(s): ____________________
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): ____________________
Datum: ____________________
(*) Unzutreffendes streichen.
Eigentümer
Hausverwaltungen
Immobilienmakler
Mieter