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Häufige Fragen.
Alles Wichtige zur Wohnungsübergabe mit Wohnstand. Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an: 089 26207083.
Grundlagen
Was ist eine Wohnungsübergabe?
Bei einer Wohnungsübergabe wird eine Mietwohnung beim Einzug an den neuen Mieter oder beim Auszug an den Vermieter übergeben. Dabei wird die Wohnung gemeinsam begangen und ihr Zustand in einem Übergabeprotokoll festgehalten, zusammen mit den Zählerständen und den übergebenen Schlüsseln.
Was ist der Unterschied zwischen Wohnungsübergabe und Wohnungsabnahme?
Im Alltag werden beide Begriffe oft gleich verwendet. Als Wohnungsabnahme bezeichnet man meist den Termin beim Auszug, bei dem der Vermieter die Wohnung zurücknimmt. Die Wohnungsübergabe umfasst Einzug und Auszug. Wohnstand übernimmt beides.
Warum ist ein Übergabeprotokoll wichtig?
Es hält den Zustand der Wohnung zu einem festen Zeitpunkt fest. So lässt sich später nachvollziehen, welche Befunde schon vorhanden waren, etwa bei der Abrechnung der Kaution. Je genauer das Protokoll mit Fotos, Ort und Maß, desto weniger Raum bleibt für Unklarheiten.
Allgemein
Muss ich bei der Übergabe dabei sein?
Nein. Mit Ihrer schriftlichen Vollmacht übernehmen wir die Übergabe vollständig in Ihrem Namen: Termin mit dem Mieter, Begehung, Protokoll und Unterschriften. Sie erhalten das Protokoll direkt nach dem Termin als PDF.
In welchen Orten sind Sie tätig?
In ganz Bayern. Unser Sitz ist in Wasserburg am Inn. Die Anfahrt ist bis 50 km Luftlinie im Preis enthalten. Darüber gilt ein fester Zuschlag: 49 € bis 100 km, 129 € bis 150 km und 269 € bis 250 km. Für weitere Entfernungen vereinbaren wir die Anfahrt im Einzelfall.
Brauchen Sie eine Vollmacht?
Wenn wir im Auftrag des Eigentümers übergeben, ja: Für jeden Termin benötigen wir eine schriftliche Vollmacht. Beauftragt uns ein Mieter, ist keine Vollmacht nötig.
Übernehmen Sie auch Übergaben beim Verkauf einer Wohnung?
Derzeit nicht. Wir sind auf Mietwohnungen spezialisiert und übernehmen Übergaben bei Einzug, Auszug und Mieterwechsel.
Suchen Sie auch neue Mieter?
Nein. Mietersuche, Inserate und Besichtigungen gehören nicht zu unserem Angebot. Wir übernehmen die Übergabe, sobald der neue Mieter feststeht.
Ablauf und Protokoll
Was prüfen Sie bei der Begehung?
Die Wohnung wird nach bestem Wissen und Gewissen in Augenschein genommen. Erfasst werden alle Befunde, die bei der Begehung mit üblicher Sorgfalt erkennbar sind.
Verdeckte Mängel, etwa hinter Möbeln, unter Bodenbelägen, in Wänden oder Leitungen, sowie Mängel, die erst durch das Öffnen von Bauteilen, durch Messungen oder ein Gutachten feststellbar sind, können nicht erfasst werden.
Die Funktionsprüfung umfasst die Bedienung von Heizung, Wasserentnahmestellen, Fenstern und Türen. Das Protokoll beschreibt den Zustand. Wer einen Befund verursacht hat und wer die Kosten trägt, entscheiden die Vertragsparteien, im Streitfall ein Gericht.
Was steht im Übergabeprotokoll?
Jeder Raum mit seinem Zustand, jeder Befund mit Foto, Ort und Maß, die Ergebnisse der Funktionsprüfung von Heizung, Fenstern, Türen und Wasser, alle Zählerstände mit Foto, die Schlüsselliste und die Unterschriften der Anwesenden.
Wann liegt das Protokoll vor?
Direkt nach dem Termin. Das Protokoll entsteht vor Ort mit unserer eigens entwickelten Protokoll-Software und wird als PDF bereitgestellt. Der Mieter erhält sofort eine Kopie.
Entscheiden Sie, wer für einen Schaden zahlt?
Nein. Wir dokumentieren den Zustand der Wohnung neutral. Wer einen Befund verursacht hat und wer die Kosten trägt, entscheiden die Vertragsparteien. Wir erbringen keine Rechtsberatung.
Melden Sie die Zählerstände beim Versorger?
Nein. Wir lesen alle Zählerstände ab und dokumentieren sie mit Foto. Die Meldung an Versorger und Messdienstleister übernehmen Mieter und Eigentümer.
Wie lange dauert eine Übergabe?
Das hängt von Größe und Zustand der Wohnung ab. Im Preis sind bis zu 3 Stunden Gesamtaufwand enthalten. Zeichnet sich vor Ort ein höherer Aufwand ab, sprechen wir das an, bevor zusätzliche Kosten entstehen.
Kosten und Termine
Was kostet eine Wohnungsübergabe?
Eine Einzelübergabe, also Einzug oder Auszug, kostet 269 € für Wohnungen bis 3 Zimmer und 80 m². Für 81 bis 120 m² oder ab 4 Zimmern sind es 309 €. Ein Mieterwechsel mit Auszug und Einzug am selben Tag kostet 429 € beziehungsweise 529 €. Für Häuser (Reihenhaus, Doppelhaushälfte, Einfamilienhaus) bis 150 m² Wohnfläche kostet die Einzelübergabe 389 €, der Mieterwechsel 629 €. Für Wohnungen über 120 m² und Häuser über 150 m² erhalten Sie ein Angebot auf Anfrage.
Alle Preise sind Festpreise inklusive 19 % Mehrwertsteuer, Protokoll mit Fotodokumentation, Zählerständen, Schlüsselliste und Anfahrt bis 50 km Luftlinie. Darüber gilt ein fester Anfahrtszuschlag von 49 €, 129 € oder 269 € je nach Entfernung. Alle Preise ansehen
Sind auch Termine abends oder am Samstag möglich?
Ja. Termine sind auch abends und samstags möglich. Auf Wunsch übernehmen wir die Übergabe auch als Expresstermin innerhalb von 48 Stunden. Für Samstags- und Expresstermine fällt ein Aufpreis an, den Sie vorab mit Ihrem Angebot erhalten.
Was ist das Bezugsfertig-Paket?
Wir übernehmen alles zwischen zwei Mietern: Auszugsübergabe mit Protokoll, Endreinigung der gesamten Wohnung, Kleinreparaturen bis 4 Stunden (Material extra), Nachbegehung zur Abnahme der Arbeiten und Einzugsübergabe mit dem neuen Mieter. Bezugsfertig ist die Wohnung in fünf Werktagen nach der Auszugsübergabe, den Einzugstermin stimmen wir mit dem neuen Mieter ab. Das Paket kostet ab 1.399 € bis 80 m².
Kann ich die Kosten steuerlich absetzen?
Für Vermieter sind die Kosten einer Wohnungsübergabe in der Regel als Werbungskosten absetzbar. Bitte klären Sie Ihren Einzelfall mit Ihrer Steuerberatung, wir erbringen keine Steuerberatung.
Für Mieter
Kann ich als Mieter Wohnstand beauftragen?
Ja. Sie beauftragen uns selbst, und wir begleiten Ihre Übergabe als neutraler Protokollführer. Eine Vollmacht ist dafür nicht nötig. Die Übergabe findet gemeinsam mit Ihrem Vermieter oder dessen Vertretung statt.
Was kostet die Übergabebegleitung für Mieter?
269 € für Wohnungen bis 3 Zimmer und 80 m², 309 € für größere Wohnungen, jeweils inklusive Mehrwertsteuer und Anfahrt bis 50 km Luftlinie. Darüber gilt ein fester Anfahrtszuschlag von 49 €, 129 € oder 269 € je nach Entfernung.
Vertreten Sie meine Interessen gegenüber dem Vermieter?
Nein. Wir dokumentieren neutral und vertreten keine Partei. Gerade das macht das Protokoll wertvoll: Es hält fest, was ist, mit Foto, Ort und Maß. Über Kosten wird vor Ort nicht verhandelt.
Was ist, wenn der Vermieter nicht unterschreibt?
Dann behalten Sie trotzdem eine neutrale Dokumentation des Zustands mit allen Fotos. Unterschrieben wird von allen Anwesenden, die dazu bereit sind.
Kann ich Wohnstand beauftragen, wenn mein Vermieter schon Kunde ist?
Für dieselbe Übergabe nicht. Pro Termin arbeiten wir immer nur für einen Auftraggeber. Ist der Eigentümer bereits unser Kunde, übernehmen wir die Übergabe in seinem Auftrag und nehmen keinen zusätzlichen Mieterauftrag an.
Ihre nächste Übergabe.
Wir kümmern uns darum.
Eine Minute für die Anfrage, keine Verpflichtung. Sie erhalten einen Terminvorschlag mit Festpreis.
- 01Sie fragen anArt der Übergabe, Wohnung, Kontakt.
- 02Wir melden unsIn der Regel am selben Werktag, mit Termin und Festpreis.
- 03Wir übergebenSie bekommen das Protokoll direkt nach dem Termin.
Womit dürfen wir anfangen?




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