1. Wohnstand
  2. Ratgeber
  3. Was gehört in ein Übergabeprotokoll?

Was gehört in ein Übergabe­protokoll?

Ein Übergabeprotokoll hält den Zustand einer Wohnung zu einem festen Zeitpunkt fest. Je genauer es ist, desto weniger Raum bleibt später für Streit. Diese Checkliste zeigt, was hineingehört.

Lesezeit etwa 3 Minuten · Stand Oktober 2026

Warum das Protokoll so wichtig ist

Beim Einzug und beim Auszug wird die Wohnung gemeinsam begangen. Was dabei auffällt, steht im Protokoll. Monate später ist es oft die einzige verlässliche Grundlage, wenn es um die Frage geht, ob ein Kratzer schon da war oder erst später entstanden ist.

Eine gesetzliche Pflicht zum Übergabeprotokoll gibt es nicht. Gerade deshalb lohnt es sich, es sorgfältig zu führen: Was im unterschriebenen Protokoll nicht steht, lässt sich später oft nur schwer belegen.

1. Objekt, Termin und Beteiligte

  • Anschrift und Lage der Wohnung, zum Beispiel „2. Obergeschoss rechts“
  • Wohnfläche und zugehörige Räume wie Keller, Balkon oder Stellplatz
  • Art der Übergabe: Einzug oder Auszug
  • Datum sowie Beginn und Ende des Termins
  • Alle Anwesenden mit ihrer Rolle, etwa Mieter, Eigentümer oder Bevollmächtigter mit Datum der Vollmacht
  • Zustand beim Eintreffen, zum Beispiel „geräumt, besenrein, Heizung in Betrieb“

2. Räume und Befunde

Gehen Sie Raum für Raum vor und immer in derselben Reihenfolge. In jedem Raum gehören Boden, Wände, Decke, Fenster, Türen und Heizkörper dazu, in Küche und Bad zusätzlich Einbaugeräte und Sanitärobjekte.

Jeder Befund braucht drei Angaben:

  • Was: sachlich beschrieben, etwa „Kratzer“, „Dübelloch“, „Brandfleck“
  • Wo: so genau, dass ihn jeder wiederfindet, etwa „Laminat, ca. 10 cm vor der Balkontür“
  • Wie groß: mit Maß, etwa „ca. 3 × 2 cm“

Dazu kommt ein Foto mit Nummer, die im Protokoll beim Befund steht. Vermeiden Sie Bewertungen wie „normale Abnutzung“ oder „vom Mieter verursacht“. Das Protokoll beschreibt den Zustand, die Bewertung ist eine andere Frage.

3. Funktionsprüfung

Ein Blick allein reicht nicht. Prüfen Sie, ob Heizkörper warm werden, Wasserhähne und Spülung funktionieren, Fenster und Türen schließen und Licht, Schalter und Steckdosen gehen. Was sich nicht prüfen lässt, etwa weil der Strom abgestellt ist, wird als „nicht prüfbar“ vermerkt.

4. Zählerstände

  • Strom, Gas, Kalt- und Warmwasser
  • Heizkostenverteiler oder Wärmemengenzähler
  • Jeweils Zählernummer, Stand und Foto

Die Meldung an Versorger und Messdienstleister erledigen Mieter und Vermieter selbst. Das Protokoll ist der Beleg für den Stand am Übergabetag.

5. Schlüssel

Jeder Schlüssel wird mit Art, Anzahl und Kennzeichnung erfasst: Wohnungstür, Haustür, Briefkasten, Keller, Garage. Am besten mit einem Foto aller Schlüssel zusammen. Fehlt ein Schlüssel, gehört das ausdrücklich ins Protokoll.

6. Vermerke und Unterschriften

  • Übergebene Unterlagen, etwa Bedienungsanleitungen
  • Beim Auszug die neue Anschrift des Mieters
  • Getroffene Absprachen, so konkret wie möglich
  • Unterschriften aller Anwesenden mit Ort, Datum und Uhrzeit
  • Eine Kopie für jede Seite, am besten sofort

Niemand ist verpflichtet, zu unterschreiben. Wer nicht unterschreibt, sollte das im Protokoll vermerken lassen, zusammen mit dem Grund.

Typische Lücken

  • „Gebrauchsspuren“ ohne Ort und Maß
  • Fotos ohne Nummer oder ohne Zuordnung zum Befund
  • Zählerstände ohne Zählernummer
  • Kein Vermerk zu Räumen ohne Befund, sodass später unklar bleibt, ob sie geprüft wurden
  • Keine Kopie für den Mieter

Alles das in einer Vorlage zum Selbstausfüllen: unser Übergabeprotokoll als kostenloses PDF.

So sieht ein vollständiges Protokoll aus

Unser anonymisiertes Musterprotokoll zeigt, wie Befunde, Zählerstände und Schlüssel bei Wohnstand dokumentiert werden.

Musterprotokoll öffnen

Dieser Ratgeber gibt allgemeine Hinweise und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ihre nächste Übergabe.
Wir kümmern uns darum.

Schreiben Sie uns oder rufen Sie an. Wir melden uns und stimmen alles Weitere mit Ihnen ab.

  1. 01
    Sie fragen anArt der Übergabe, Wohnung, Kontakt.
  2. 02
    Wir melden unsIn der Regel am selben Werktag, mit Termin und Festpreis.
  3. 03
    Wir übergebenSie bekommen das Protokoll direkt nach dem Termin.

Häufige Fragen.

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie an, meist ist das in zwei Minuten geklärt.

089 26207083

Alle Fragen und Antworten

5,0 bei ProvenExpert
Ist ein Übergabeprotokoll gesetzlich vorgeschrieben?
Nein. Es ist aber dringend zu empfehlen, weil es den Zustand der Wohnung zu einem festen Zeitpunkt belegt, für beide Seiten.
Müssen Mieter und Vermieter unterschreiben?
Niemand ist zur Unterschrift verpflichtet. Unterschreiben beide, bestätigen sie, dass das Protokoll den vorgefundenen Zustand wiedergibt. Eine verweigerte Unterschrift sollte im Protokoll vermerkt werden.
Reichen Fotos ohne schriftliches Protokoll?
Fotos allein zeigen oft nicht, wo genau etwas ist und wie groß es ist. Am stärksten ist die Kombination: jeder Befund schriftlich mit Ort und Maß und dazu ein nummeriertes Foto.
Wie lange sollte man das Protokoll aufbewahren?
Mindestens bis die Kaution abgerechnet ist und keine Forderungen mehr offen sind. Das Einzugsprotokoll ist zudem beim späteren Auszug der wichtigste Vergleich, es sollte also die gesamte Mietzeit über aufbewahrt werden.
Übergabe anfragen