Wann Sie eine Vollmacht brauchen
Immer dann, wenn jemand anderes in Ihrem Namen die Wohnung übergibt oder zurücknimmt: ein Angehöriger, ein Bekannter, die Hausverwaltung, ein Makler oder ein Dienstleister wie Wohnstand. Mit der Vollmacht kann Ihre Vertretung dem Mieter zeigen, dass sie für Sie handeln darf, und das Protokoll für Sie unterschreiben.

Was hineingehört
- Vollmachtgeber: Sie als Eigentümer oder Vermieter, mit Anschrift und Kontakt
- Bevollmächtigter: die Person oder Firma, die die Übergabe macht
- Objekt: Anschrift, Lage im Gebäude, Wohnungsnummer, Keller und Stellplatz
- Termin: Einzug, Auszug oder beides, mit Datum und, falls bekannt, den Namen der Mieter
- Umfang: Begehung, Protokoll, Unterschrift, Fotos, Zählerstände und Schlüssel
- Ort, Datum und Ihre Unterschrift
Was nicht hineingehört
Die Vorlage schließt bewusst alles aus, was über die Dokumentation hinausgeht: Zusagen zur Kostentragung für Schäden, Absprachen zur Kaution, Mietminderungen, Vergleiche oder der Verzicht auf Ansprüche. So kann Ihre Vertretung am Termin nichts zusagen, was Sie später bereuen. Diese Fragen entscheiden Sie selbst, wenn Sie das Protokoll in Ruhe gelesen haben.
Wollen Sie Ihrer Vertretung mehr erlauben, etwa die Kaution abzurechnen, sollte das ausdrücklich in einer eigenen Vollmacht stehen.
Original oder Kopie?
Eine notarielle Beglaubigung ist für eine Wohnungsübergabe nicht nötig. Es reicht eine schriftliche, von Ihnen unterschriebene Vollmacht. In der Praxis genügt meist eine Kopie oder ein Scan auf dem Handy. Wer ganz sicher gehen will, gibt das unterschriebene Original mit, denn der Mieter kann bei einseitigen Erklärungen eine Vollmacht im Original verlangen.
Die Übergabe ganz abgeben
Wenn niemand in der Nähe ist, der die Übergabe für Sie machen kann, übernimmt Wohnstand den Termin mit Ihrer Vollmacht: Terminabstimmung mit dem Mieter, Begehung, Protokoll mit Fotos und Schlüssel. Sie bekommen das Protokoll direkt nach dem Termin als PDF. Was das kostet, steht auf der Preisseite.
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